Am 29.7.2020 legte das Bundeskabinett einen Entwurf für das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ vor. Zentrale Elemente sind eine Erhöhung des Kindergelds sowie die Anhebung des Grundfreibetrags. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Familienleistungen, ein gestiegenes Existenzminimum für Steuerpflichtige und deren Kinder sowie der Ausgleich der kalten Progression.
Durch das Gesetz erhöht sich das Kindergeld ab dem 1.1.2021 um jeweils 15 € im Monat auf 219 € für das erste und zweite Kind, 225 € für das dritte Kind und 250 € für jedes weitere Kind. Der Kinder- und der Betreuungsfreibetrag steigen gleichmäßig jeweils um 144 € im Jahr für jeden Elternteil von 2.586 € auf 2.730 €. Der Betreuungsfreibetrag erhöht sich von 1.320 € auf 1.464 €. Die zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge steigen auf insgesamt 8.388 € für jedes berücksichtigungsfähige Kind.