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    Musterverfahren zur Doppel-besteuerung von Renten

    14.07.2020
    Kategorien
    • Steuer- & Finanztipps
    Tags

    In der steuerlichen Fachwelt wird immer häufiger die Auffassung vertreten, dass die Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten seit Jahrzehnten – durch eine langfristige Doppelbesteuerung – rechtswidrig ist. Zu diesem Sachverhalt ist nunmehr beim Finanzgericht des Saarlandes (FG) ein weiteres Musterverfahren unter dem Aktenzeichen 3 K 1072/20 anhängig.

    In dem zu entscheidenden Fall bezieht ein Steuerpflichtiger eine gesetzliche Altersrente sowie eine Rente aus der Versorgungskasse Saarland. Nach seiner Ansicht liegt eine Doppelbesteuerung bei der Einzahlungs- und Auszahlungsphase der Beträge vor. Außer-dem ist der steuerpflichtige Anteil der Rente nicht richtig berechnet worden, die Rentenbeträge gehören nicht zu den Sonderausgaben und die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen Rentenanteils ist unrechtmäßig. Zudem soll auch entschieden werden, ob mit einer Rente überhaupt eine Einkunftsart im Sinne des Einkommensteuergesetzes vorliegt, denn es fehlt an der Einkunftserzielungsabsicht, da grundsätzlich ein Zwang zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.

    Anmerkung: Wie das Verfahren ausgeht, ist ungewiss. Steuerpflichtige, welche selber von dieser Problematik betroffen sind, sollten das Verfahren offen halten.

    Fälligkeitstermine:

    Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.)

    Sozialversicherungsbeiträge

    10.07.2020

    29.07.2020

    Basiszinssatz:
    (§ 247 Abs. 1 BGB)

    Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.)

    Sozialversicherungsbeiträge

    Seit 1.7.2016 = -0,88 %; 1.1.2015 – 30.6.2016 = -0,83 %; 1.7.2014 – 31.12.2014 = -0,73 %.
    Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de und dort unter „Basiszinssatz“.

    Verzugszinssatz:
    (§ 288 BGB)

    Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern

    Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern
    • abgeschlossen bis 28.7.2014:
    • abgeschlossen ab 29.7.2014

    Basiszinssatz + 5-%-Punkte

    Basiszinssatz + 8-%-Punkte
    Basiszinssatz + 9-%-Punkte
    zzgl. 40 € Pauschale

    Verbraucherpreisindex:
    2015 = 100

    April = 106,1, März = 105,7, Februar = 105,6, Januar = 105,2

    „Ältere Verbraucherpreisindizes fi nden Sie im Internet unter: http://www.destatis.de – Zahlen und Fakten – KonjunkturindikatorenBitte beachten Sie, dass dieses Informationsschreiben eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann! Eventuelle Ände-rungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

    Seit 1.7.2016 = -0,88 %; 1.1.2015 – 30.6.2016 = -0,83 %; 1.7.2014 – 31.12.2014 = -0,73 %.
    Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: http://www.bundesbank.de und dort unter „Basiszinssatz“.

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