Am 3.7.2020 hat der Bundesrat der Grundrente zugestimmt, sie wird nun zum 1.1.2021 eingeführt. Voraussetzung für den Anspruch auf Grundrente sind mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die unter-durchschnittlich vergütet wurde. Berücksichtigung finden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten.
Die Höhe des Zuschlags der Grundrente bemisst sich an den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes liegen.
Anmerkung: Eine Beantragung der Grundrente ist nicht erforderlich. Sie wird durch eine automatisierte Einkommensprüfung gewährt.