Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können seit dem 06.10.2021 Anträge verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022 (verlängert).
Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die nun bis Jahresende verlängerte Hilfe ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Version sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% antragsberechtigt. Außerdem können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.
Praxishinweis: Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag für diese Hilfe gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000€ pro Monat erhalten. Verlängert wurde auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500€ Unterstützung erhalten.